Dr. Cornelia Fricke
IHRE FACHTIERÄRZTIN AM AUENSEE
WELCHE IMPFUNGEN FÜR KATZEN EMPFOHLEN WERDEN UND WARUM
Für die Impfungen von Katzen gibt es, wie auch beim Menschen eine ständige Impfkommission (STIKO), die Leitlinien zu durchzuführenden Impfungen gibt.
Bei der Katze existieren zwei Erkrankungen, gegen die auf jeden Fall bei Wohnungskatzen und Freigängern geimpft werden sollte.
Die erste übertragbare Viruserkrankung ist die sogenannte Katzenseuche (Panleukopenie). Diese wird von Katze zu Katze durch verschiedene Ausscheidungen, wie Kot, Harn, Nasenausfluss und Speichel übertragen. Auch gesund erscheinende Katzen können Virusausscheider sein. Katzen aller Altersstufen können erkranken, aber vor allem ungeimpfte junge Katzen (besonders im Alter von 6 bis 16 Wochen) sowie abwehrschwache Katzen sind gefährdet. Die Todesrate kann bis zu 90 Prozent betragen. Gegen Katzenseuche wird in der 8., 12. Und 16. Lebenswoche geimpft. Eine Wiederholung findet nach einem Jahr statt und sollte regelmäßig (je nach Hersteller) wiederholt werden.
Die zweite, auch für Wohnungskatzen wichtige Erkrankung, ist der Katzenschnupfen. Hierbei handelt es sich um eine Erkrankung, die durch einen Mix aus Viren und Bakterien ausgelöst wird (Herpesvirus, Calicivirus, Bordetellen, Chlamydien, Felines Herpesvirus). Eine Infektion bleibt meist lebenslang bestehen und es kommt insbesondere bei Stress zu Krankheitsausbrüchen mit Schnupfen, hgr. Augenentzündung, Geschwüren der Maulschleimhaut mit fehlender Nahrungsaufnahme. Selbst wenn eine Genesung erfolgt, bleiben häufig Spätschäden (Erblindung, Schweratmigkeit u. a.) zurück. Gegen Katzenschnupfen wird wie auch bei Katzenseuche in der 8., 12. Und 16. Lebenswoche geimpft. Die Wiederholung erfolgt nach einem Jahr und danach regelmäßig je nach Impfstoff.
Bei Freigängerkatzen sollte zusätzlich gegen die feline Leukose und Tollwut geimpft werden.
Das Feline Leukämievirus wird durch Kontakt zu anderen Katzen übertragen. Die Hauptinfektionsquelle ist bei dieser Infektion der virushaltige Speichel. Eine Übertragung kann vor allem bei gegenseitigem Beschnuppern und Belecken, etwa bei gegenseitiger Fellpflege, und durch Biss- und Kratzwunden erfolgen. Infektionsgefahr besteht vor allem bei freiem Auslauf und in Gruppenhaltung, insbesondere mit Neuzugängen/Fremdkontakten, bei gemeinsamer Benutzung von Futternäpfen, Wasserschalen und Katzentoiletten. Welpen können über das Muttertier noch während der Trächtigkeit (intrauterin), über die Muttermilch oder bei der Pflege infiziert werden.
Trotz Infektion können Katzen oft jahrelang gesund erscheinen. Sie scheiden jedoch das Virus aus und verbreiten die Seuche unerkannt. Vor der Impfung sollte zwingend eine Blutuntersuchung auf den felinen Leukämievirus erfolgen, da die fragliche Katze bereits infiziert sein kann und die Impfung somit keinen Nutzen hat. Die Impfung erfolgt in der 8. Und 12. Lebenswoche und wird nach einem Jahr wiederholt. Der darauffolgende Abstand ist abhängig vom Hersteller. Katzen, die älter als 7 Jahre sind, sollten nicht mehr gegen FeLV geimpft werden, da das Impfrisiko den Nutzen überwiegt.
Freigängerkatzen sollten grundsätzlich gegen Tollwut geimpft werden. Eine Infektion mit Tollwut verläuft immer tödlich. Die Übertragung erfolgt durch Blut und Bissverletzungen. Derzeit ist Deutschland bei Katzen tollwutfrei. Durch illegal eingeführte Welpen besteht jedoch die Gefahr, dass sich dieser Zustand ändert. Geimpft wird ab der 12. Lebenswoche, wiederholt nach einem Jahr und danach je nach Hersteller alle 2-3 Jahre.
Geschrieben am
Dr. med. vet. Cornelia Fricke
Fachtierärztin und Praxisinhaberin in Leipzig
Zusatzbezeichnung Zier-, Zoo- und Wildvögel und Reptilien
Tierzahnärztin (Deutsche Gesellschaft für Tierzahnheilkunde)
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